Allgemeine Geschäftsbedingungen
1
Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge. Lieferungen oder sonstige
Leistungen von Skyimport OG Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Davon abweichende entgegenstehende
oder auch bloß zusätzliche bzw. ergänzende Bedingungen des
Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil und sind
auch wenn im Einzelfall nicht direkt widersprochen, wurde jedenfalls
ausgeschlossen. Nebenabreden, Zusagen oder Abänderungen jedweder Art bedürfen
zu Ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen
Bestätigung der Geschäftsführung
Durch die Unterfertigung
des Bestellformulars gibt der Kunde gegenüber Skyimport OG ein
verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Skyimport
OG ist berechtigt, das
Angebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen ab dessen Unterfertigung
anzunehmen. Das Angebot des Kunden gilt erst mit der Genehmigung durch
die Skyimport OG Geschäftsführung und der Versendung einer
schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen Die Frist ist gewahrt. wenn
die Auftragsbestätigung innerhalb der zwei Wochen Frist abgesandt wird. Sollte der Vertrag von der
Geschäftsführung nicht genehmigt werden, so wird dies dem Kunden binnen
vierzehn Tagen ab Unterfertigung des Angebots mitgeteilt
2 Preise und Zahlungsbedingungen
Sie bezahlen 50% der- Auftragssumme bei Auftragserteilung, wobei der Auftrag
erst mit Einlagen dieser Zahlung von uns als angenommen gilt. Weitere 30% sind
bei Warenanlieferung fällig, der Rest bei Rechnungserhalt. Eine Aufrechnung mit
allfälligen Gegenforderungen wird ausgeschlossen. Anzahlungen verfallen bei
Stornierung des Auftrages. Reparaturarbeiten sind bei Warenübernahme zu
bezahlen.
Angebote
der Skyimport OG sind zur Gänze freibleibend. Dies gilt auch für die
zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen
Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben.
Die endgültige
Abrechnung erfolgt nach Naturmaßen bzw. tatsächlichem Aufwand Berechnet wird
die tatsächlich benötigte Anzahl an Laufmetern Auf halbe und ganze Laufmeter
wird aufgerundet. Sollten sich die mit einem Auftrag verbundenen Kosten durch
Umstände die durch Skyimport OG nicht beeinflussbar sind (aufgrund
von Auflagen der Baubehörden, Änderungswünschen des Kunden, oder aufgrund von
für den Kunden zumutbaren, geringfügigen sachlich gerechtfertigten bzw.
technisch notwendigen Konstruktionsanpassungen nach Auftragserteilung
verändern, ist Skyimport OG berechtigt, eine entsprechende,
angemessene Preiserhöhung/Preissenkung vorzunehmen
Werden durch Auflagen
der Baubehörde oder durch Änderungswünsche des Kunden zusätzliche Eingaben,
statische Berechnungen, Pläne oder Nachweise erforderlich, erfolgt die
Erstellung dieser Unterlagen gegen gesonderte Rechnung
Eine Verpflichtung zur
Lieferung besteht nur im Falle der gesonderten Bestellung zu den dem
Kunden vor Abgabe seiner Bestellung mitgeteilten Kosten Zahlungen mit
schuldbefreiender Wirkung sind ausschließlich an die
von Skyimport OG bekanntgegebene Zahlungsstelle möglich
3
Lieferung
Die seitens Skyimport OG angegebenen
Liefertermine sind nur als ungefähr zu betrachten. Die Lieferungen
von Skyimport OG stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und
richtiger Lieferungen derer Vorlieferanten Die Vereinbarung eines Fixtermins
bedarf zu dessen Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solchem im
Bestellformular und der schriftlichen, unzweifelhaften Bestätigung durch
die Skyimport-Geschäftsführung
Die Lieferfrist beginnt
nicht bevor der Kunde gegenüber Skyimport OG sämtliche zur Ausführung
des Auftrags notwendigen Angaben gemacht. Freigaben erteilt die von ihm gemäß
Punkt 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellenden
Unterlagen übergeben, die vereinbarte Anzahlung (überwiesen sowie sämtliche
sonstige ihn treffenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Unterbleibt eine
fristgerechte Erfüllung der Mitwirkungspflichten haftet Skyimport OG
nicht für die sich daraus ergebenden Schäden oder Verzögerungen in der
Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden
verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und Zusatz kosten bei diesem einzufordern
4
Eigentumsvorbehalt
Alle
von Skyimport OG gelieferten Waren und Erzeugnisse werden
ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt sowie verlängertem
Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen und anfälliger
Schadenersatzansprüche, im ausschließlichen Eigentum von Skyimport
OG. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei
Zahlungsverzug ist Skyimport nach Mahnung zur Rücknahme der Ware
berechtigt und der Kunde ist zur
Herausgabe verpflichtet
5
Gewährleistung und Haftung
Die Vornahme notwendiger
Meldungen an Behörden, die Einholung erforderlicher Baubewilligungen sowie die
Einholung anderer notwendiger Bewilligungen, Genehmigungen und sonstiger
Unterlagen hat der Kunde so fristgerecht und eigenverantwortlich auf seine
Kosten zu veranlassen, dass er die Ihm in der Folge ausgestellten Unterlagen
unverzüglich nach Übermittlung der Auftragsbestätigung Skyimport
OG zur Verfügung stellen kann
Für die Richtigkeit
der Skyimport OG zur Verfügung gestellten Unterlagen Pläne
Maßangaben und dergleichen haftet der Kunde, sofern die Unrichtigkeit
für Skyimport OG nicht im Sinne des 1168 ABGB offenbar erkennbar war
. Bei Mängeln der an den Kunden übergebenen Ware gelten die gesetzliche
Gewährleistungsbestimmungen
Weder Produktabbildungen
in den Prospekten der Skyimport OG, noch Abbildungen im Internet
sind bindend. Die Bandbreite von
natürlichen Unterschieden in Farbe. Struktur und anderen Eigenschaften
innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und
stellt keinerlei Reklamation oder Haftungsgrund dar. Bezüglich der
Oberflächenbeschaffenheit der Aluminiumprodukte gelten ausdrücklich die
Anforderungen gemäß EN 122061 als vereinbart
Für Sachmängel, die
durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung Transport oder Manipulation,
Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden
oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
insbesondere bei Nichtbeachtung der seitens Skyimport OG gegebenen
Pflegeempfehlungen entstehen wird seitens Skyimport OG keine
Haftung übernommen, ebenso wenig für Folgen unsachgemäß und ohne
die Einwilligung von Skyimport OG vorgenommener Änderungen oder
instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Dies gilt auch für Mängel, die
den Wert oder die Tauglichkeit der Waren nur unerheblich mindern
6.Bauliche
Voraussetzungen
Ein tragfähiger, frostsicherer und ebener Untergrund sowie glatte
anschlussfähige waage- und senkrechte Wände sind Voraussetzung für die
Montage.Der Unterbau muss geeignet sein, die zusätzlichen zur Eigenlast
auftretenden Lasten (Schneelast, Windeinwirkung etc.) in jeder Richtung
verzugsfrei aufnehmen zu können. Wir weisen darauf hin, dass sowohl das
Mauerwerk als auch der Boden selten im Lot bzw. in der Waage sind.
7.Rücktrittsrecht,
Widerrufsrecht
Bei zwischen Verbraucher
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes KSchG) und angeschlossenen Verträgen
findet das in § KSchG geregelte 14 Tägige Rücktrittsrecht gemäß § (1)
Z4 KSchG keine Anwendung
Ein Widerrufs- bzw.
Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG steht dem Verbraucher gemäß §18 FAGG aufgrund
dessen, dass die Waren von Skyimport OG ausschließlich nach Kundenspezifikation angefertigt werden bzw. eindeutig
auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten werden und nach
ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern
vermischt werden, nicht zu.
Sollte der Kunde – ohne
dazu berechtigt zu sein-vom Vertrag zurücktreten, ist Skyimport OG
befugt, unabhängig von einem tatsächlich eingetretenen Schaden vom Kunden die
Bezahlung eines Betrages in Höhe von 80% des vereinbarten Kaufpreises an
pauschaliertem Schadenersatz zu verlangen
Dies gilt jedoch nur
dann, wenn mit der Produktion des vom Kunden in Auftrag gegebenen Werkes noch
nicht begonnen wurde. Sobald mit der Produktion der bestellten Ware
begonnen wurde, ist der Auftraggeber Bezahlung des gesamten Kaufpreises
verpflichtet
7.Sonstige
Bestimmungen
Für sämtliche
gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen Skyimport OG und
Unternehmer ist ausschließlich das sachlich zuständige, ordentliche Gericht für
A-6800 Feldkirch zuständig. Wenn der
Auftraggeber ein Verbraucher ist, ist das nach den gesetzlichen Bestimmungen
zuständige Gericht zuständig. Im Übrigen gilt österreichisches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Bei Verbrauchern gilt diese
Rechtswahl nur insoweit als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat,
entzogen wird Irrtum und Auslassungen vorbehalten. Die deklarierte
Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Bei Überschreitung des Zahlungstermines
verrechnen wir Verzugszinsen, Reklamationen können
nur innerhalb 14 Tagen vom Datum der Rechnung berücksichtigt werden.
GISA-Zahl
:804-3546730