Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote,  Verträge. Lieferungen oder sonstige Leistungen von Skyimport OG  Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Davon abweichende entgegenstehende oder auch bloß zusätzliche bzw. ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil und sind auch wenn im Einzelfall nicht direkt widersprochen, wurde jedenfalls ausgeschlossen. Nebenabreden, Zusagen oder Abänderungen jedweder Art bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung

Durch die Unterfertigung des Bestellformulars gibt der Kunde gegenüber Skyimport OG ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.  Skyimport OG ist  berechtigt,  das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen ab dessen Unterfertigung anzunehmen. Das Angebot des Kunden gilt erst mit der Genehmigung durch die Skyimport  OG Geschäftsführung und der Versendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen Die Frist ist gewahrt. wenn die Auftragsbestätigung innerhalb der zwei Wochen Frist abgesandt  wird. Sollte der Vertrag von der Geschäftsführung nicht genehmigt werden, so wird dies dem Kunden binnen vierzehn Tagen ab Unterfertigung des Angebots mitgeteilt

2  Preise und Zahlungsbedingungen

Sie bezahlen 50% der- Auftragssumme bei Auftragserteilung, wobei der Auftrag erst mit Einlagen dieser Zahlung von uns als angenommen gilt. Weitere 30% sind bei Warenanlieferung fällig, der Rest bei Rechnungserhalt. Eine Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen wird ausgeschlossen. Anzahlungen verfallen bei Stornierung des Auftrages. Reparaturarbeiten sind bei Warenübernahme zu bezahlen.

Angebote der Skyimport OG  sind zur Gänze freibleibend. Dies gilt auch für die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben.

Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Naturmaßen bzw. tatsächlichem Aufwand Berechnet wird die tatsächlich benötigte Anzahl an Laufmetern Auf halbe und ganze Laufmeter wird aufgerundet. Sollten sich die mit einem Auftrag verbundenen Kosten durch Umstände die durch Skyimport  OG nicht beeinflussbar sind (aufgrund von Auflagen der Baubehörden, Änderungswünschen des Kunden, oder aufgrund von für den Kunden zumutbaren, geringfügigen sachlich gerechtfertigten bzw.  technisch notwendigen Konstruktionsanpassungen nach Auftragserteilung verändern, ist Skyimport OG  berechtigt, eine entsprechende, angemessene Preiserhöhung/Preissenkung vorzunehmen

Werden durch Auflagen der Baubehörde oder durch Änderungswünsche des Kunden zusätzliche Eingaben, statische Berechnungen, Pläne oder Nachweise erforderlich, erfolgt die Erstellung dieser Unterlagen gegen gesonderte Rechnung

Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht nur im Falle der  gesonderten Bestellung zu den dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung mitgeteilten Kosten Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind ausschließlich an die von Skyimport  OG bekanntgegebene Zahlungsstelle möglich

3 Lieferung

Die  seitens Skyimport  OG angegebenen Liefertermine sind nur als ungefähr zu betrachten. Die Lieferungen von Skyimport  OG stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Lieferungen derer Vorlieferanten Die Vereinbarung eines Fixtermins bedarf zu dessen Wirksamkeit der ausdrücklichen Bezeichnung als solchem im Bestellformular und der schriftlichen, unzweifelhaften Bestätigung durch die Skyimport-Geschäftsführung

Die Lieferfrist beginnt nicht bevor der Kunde gegenüber Skyimport OG sämtliche zur Ausführung des Auftrags notwendigen Angaben gemacht. Freigaben erteilt die von ihm gemäß Punkt 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellenden Unterlagen übergeben, die vereinbarte Anzahlung (überwiesen sowie sämtliche sonstige ihn treffenden Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Unterbleibt eine fristgerechte Erfüllung der Mitwirkungspflichten haftet Skyimport OG nicht für die sich daraus ergebenden Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und  Zusatz kosten bei diesem einzufordern

4 Eigentumsvorbehalt

Alle von Skyimport OG gelieferten Waren und Erzeugnisse werden  ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt sowie verlängertem  Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher  Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen und anfälliger Schadenersatzansprüche, im ausschließlichen Eigentum von Skyimport OG. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist Skyimport nach Mahnung zur Rücknahme der Ware berechtigt  und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet

5 Gewährleistung und Haftung

Die Vornahme notwendiger Meldungen an Behörden, die Einholung erforderlicher Baubewilligungen sowie die Einholung anderer notwendiger Bewilligungen, Genehmigungen und sonstiger Unterlagen hat der Kunde so fristgerecht und eigenverantwortlich auf seine Kosten zu veranlassen, dass er die Ihm in der Folge ausgestellten Unterlagen unverzüglich nach Übermittlung der Auftragsbestätigung Skyimport  OG zur Verfügung stellen kann

Für die Richtigkeit der Skyimport OG  zur Verfügung gestellten Unterlagen Pläne Maßangaben und dergleichen haftet der Kunde, sofern die Unrichtigkeit für Skyimport OG nicht im Sinne des 1168 ABGB offenbar erkennbar war . Bei Mängeln der an den Kunden übergebenen Ware gelten die gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen

Weder Produktabbildungen in den Prospekten der Skyimport OG, noch Abbildungen im  Internet  sind bindend.  Die Bandbreite von natürlichen Unterschieden in Farbe. Struktur und anderen Eigenschaften innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamation oder Haftungsgrund dar. Bezüglich der Oberflächenbeschaffenheit der Aluminiumprodukte gelten ausdrücklich die Anforderungen gemäß EN 122061 als vereinbart

Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung Transport oder Manipulation, Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.  Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte,  übliche Abnutzung,  fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere bei Nichtbeachtung der seitens Skyimport OG gegebenen Pflegeempfehlungen entstehen wird seitens Skyimport  OG keine Haftung übernommen, ebenso wenig für Folgen unsachgemäß und ohne die Einwilligung von  Skyimport OG vorgenommener Änderungen oder instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Dies gilt auch für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren nur unerheblich mindern

6.Bauliche Voraussetzungen

Ein tragfähiger, frostsicherer und ebener Untergrund sowie glatte anschlussfähige waage- und senkrechte Wände sind Voraussetzung für die Montage.Der Unterbau muss geeignet sein, die zusätzlichen zur Eigenlast auftretenden Lasten (Schneelast, Windeinwirkung etc.) in jeder Richtung verzugsfrei aufnehmen zu können. Wir weisen darauf hin, dass sowohl das Mauerwerk als auch der Boden selten im Lot bzw. in der Waage sind.

7.Rücktrittsrecht, Widerrufsrecht

Bei zwischen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes KSchG) und angeschlossenen Verträgen findet das in § KSchG geregelte 14 Tägige Rücktrittsrecht gemäß § (1) Z4 KSchG keine Anwendung

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG steht dem Verbraucher gemäß §18 FAGG aufgrund dessen, dass die Waren von Skyimport  OG ausschließlich nach Kundenspezifikation angefertigt werden bzw. eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten werden und nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden, nicht zu.

Sollte der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein-vom Vertrag zurücktreten, ist Skyimport  OG befugt, unabhängig von einem tatsächlich eingetretenen Schaden vom Kunden die Bezahlung eines Betrages in Höhe von 80% des vereinbarten Kaufpreises an pauschaliertem Schadenersatz zu verlangen

Dies gilt jedoch nur dann, wenn mit der Produktion des vom Kunden in Auftrag gegebenen Werkes noch nicht begonnen wurde. Sobald mit der Produktion der bestellten Ware begonnen wurde, ist der Auftraggeber Bezahlung des gesamten Kaufpreises verpflichtet

7.Sonstige Bestimmungen

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung  zwischen Skyimport OG und Unternehmer ist ausschließlich das sachlich zuständige, ordentliche Gericht für A-6800 Feldkirch  zuständig. Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist, ist das nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständige Gericht zuständig. Im Übrigen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird  Irrtum und Auslassungen vorbehalten. Die deklarierte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.  Bei Überschreitung des Zahlungstermines verrechnen wir Verzugszinsen, Reklamationen können nur innerhalb 14 Tagen vom Datum der Rechnung berücksichtigt werden.

GISA-Zahl :804-3546730